EN 420:2003 + A1:2009

Schutzhandschuhe – allgemeine anforderungen und prüfverfahren

Diese Norm definiert die allgemeinen Anforderungen, die für alle Schutzhandschuhe gelten, und legt außerdem Anforderungen an die Handschuhkennzeichnung fest.
Der Handschuh selbst darf keine Gefahr für den Benutzer darstellen oder Verletzungen verursachen.
Das Handschuhmaterial muss einen pH-Wert zwischen 3,5 und 9,5 aufweisen.
Der Chrom-VI-Gehalt im Handschuhleder muss bei 2,9 mg/kg oder darunter liegen.
Wenn der Handschuh Stoffe enthält, die allergische Reaktionen hervorrufen können, muss dies in den Produktinformationen angegeben werden.
Die Handschuhgrößen sind nach der Mindestlänge genormt.
Bei EN 420:2003 + A1:2009 ist kein Piktogramm vorhanden.