Kontakt mit lebensmitteln

Gegenstände, die für den kontakt mit lebensmitteln konzipiert sind

Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, dürfen diese nicht durch gefährliche Stoffen kontaminieren. Die Verordnung 1935/2004/EG regelt die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung in der gesamten Produktionskette. Die Produkte müssen zusätzlich mit dem Glas-und-Gabel-Symbol gekennzeichnet sein.
Die Handschuhe werden in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) 20023/2006 der Kommission über gute Herstellungspraxis (GMP) hergestellt, die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des Herstellers für Gegenstände stellt, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.

Schutzhandschuhe mit dem Glas-und-Gabel-Symbol erfüllen die oben genannten Anforderungen und können bei Kontakt mit Lebensmitteln verwendet werden. Für welche Art von Lebensmitteln sie angepasst sind, steht in der Gebrauchsanweisung, die den Handschuhen beiliegt.